Zweitraum Osnabrück - Zusätzliche Mieterinfos

Wer auf Nummer Sicher gehen will, spricht die Untermieterlaubnis an. In der gemieteten Wohnung sollte man sich umsichtig bewegen. Verträge sind schriftlich immer am besten.

Erlaubnis zur Untervermietung

Bei der Vermietung von Mitwohngelegenheiten geht die Agentur davon aus, dass der Hauptmieter die Zustimmung seines Vermieters eingeholt hat. Sollte es nach Ihrem Einzug dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, müssen Sie eventuelle Auseinandersetzungen mit dem Hauptmieter führen, denn dieser ist Ihr Vertragspartner. Sprechen Sie die Untermieterlaubnis an, wenn Sie länger mieten wollen. Sie sind so vor unliebsamen Überraschungen sicher.

Wenn es zu Schäden kommt

Sollten Sie einen Schaden an der Wohnung anrichten, so kommt Ihre Haftpflichtversicherung dafür auf. Denn Schäden an Räumen, die zu Wohnzwecken gemietet wurden, werden von ihr reguliert. Anders verhält sich die Sache bei den geliehenen Gegenständen. Sie sind von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Das heißt, für Schäden, die Sie während Ihrer Anwesenheit an der Ihnen leihweise überlassenen Einrichtung anrichten, kommt Ihre Haftpflichtpolice nicht auf. Sie müssen also in die eigene Tasche greifen. Meist werden solche Schäden aus der Kautionssumme, die Sie bei Einzug hinterlegen müssen, reguliert.

Klassische Hausratschäden durch Brand, Sturm oder Leitungswasser oder Einbruch reguliert die Hausratsversicherung des Hauptmieters. Da Sie jedoch als so genannter Repräsentant die Wohnung nutzen, müssen Sie auch Vorsorge treffen. Dazu gehört zum Beispiel, bei längerer Abwesenheit Fenster, Wohnungstür und Wasserhähne fest zu schließen.

Wohnung – Apartment Mietvertrag

Wichtig für Vermieter und Mieter ist ein wasserdichter Vertrag. Nehmen Sie auch Nebenabsprachen schriftlich auf. Das bewahrt vor unangenehmen Auseinandersetzungen, wenn einmal etwas nicht so läuft, wie es sollte.


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